Hebammenbetreuung

Begleitung nach stillem Verlust

Es ist die wohl schlimmste Vorstellung aller werdenden Eltern: eine Fehlgeburt und der Verlust des eigenen Kindes.

Fehlgeburten kommen besonders in den frühen Schwangerschaftswochen leider häufig vor. In vielen Fällen merken betroffene Frauen zunächst nicht, dass sie eine Fehlgeburt erlitten haben. Ist der Schwangerschaftstest jedoch positiv gewesen, ist der Verlust für Mutter und Vater sehr belastend. Trost gibt es kaum, und über das Erlebte zu sprechen fällt schwer – besonders, wenn der Kinderwunsch schon lange bestand. Viele Betroffene fragen sich: Was ist passiert? Hätte die Fehlgeburt verhindert werden können? Und wer hilft mir jetzt bei meiner Trauer?

Wir unterstützen Euch in dieser Lebensphase mit Beratung nach der Diagnose, Betreuung vor, während und nach einer Fehlgeburt (auch durch Hausbesuche) sowie Gesprächsangeboten. Nach einer Fehlgeburt besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Hebammenbetreuung gemäß § 134a SGB V.